zur Erholung oder als Investition

Fragen und Antworten

Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert der Erwerb einer Immobilie in Polen?

Die gesetzlichen Grundlagen zum  Immobilienerwerb in Polen basieren im Wesentlichen auf dem Gesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer vom 24. März 1920. Im Zusammenhang mit dem Beitritt Polens zur EU musste der Immobilienerwerb für Ausländer neu geregelt werden. Der polnische Gesetzgeber überarbeitete daraufhin die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Die aktuelle Fassung wurde am 20.02.2004 (GBl. Nr. 49, Pos. 466) unter Anpassung an geltende  EU-Normen (EG-Vertrag) erlassen. Beim Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen sind außerdem die gesetzlichen Regelungen vom 11.04.2003 (GBl. Nr. 64, Position 592 ) über die Gestaltung des Landwirtschaftssystems zu beachten. Das Gesetz reguliert deren Erwerb.

 

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Der Kauf von Immobilien in Polen ist im Grundsatz problemlos!

Viele Deutsche haben den Wunsch, sich in Pommern oder in Masuren, ein Ferienhaus oder eine Zweitwohnung zuzulegen bzw. ganz in ein Haus in dieser wunderschönen Landschaft umzuziehen. Das ist ohne weiteres möglich.

Im Zusammenhang mit dem Beitritt Polens zur EU musste der Immobilienerwerb für Ausländer neu geregelt werden. Der polnische Gesetzgeber überarbeitete daraufhin die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und ließ die Genehmigungspflicht für Deutsche und andere EU-Ausländer beim Erwerb polnischer Immobilien grundsätzlich entfallen. Allerdings hat sich Polen Übergangsfristen bis zum Mai 2016 vorbehalten.

Jeder EU-Bürger und damit auch jeder Deutsche kann seitdem problemlos ein Grundstück, ein Ferienhaus, eine Zweitwohnung oder eine andere Wohnimmobilie in Polen erwerben. Die in der Vergangenheit notwendige öffentlich-rechtliche Genehmigung des Innenministeriums ist für EU-Ausländer entfallen. 

Nicht-EU-Bürger müssen dagegen unverändert die Genehmigung durch das Innenministerium einholen. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen gibt es Sondervorschriften. Vor dem Erwerb einer Immobilie in Polen ist es ratsam, stets das örtliche Grundbuch zu prüfen, um wichtige Vorfragen hinsichtlich Eigentümer, Belastungen und Art des Grundstücks zu klären.

Der Kauf von Immobilien in Polen ist im polnischen Immobilienrecht anders als im deutschen Recht nicht in den verpflichtenden Kaufvertrag und das Erfüllungsgeschäft durch Auflassung und Eintragung in das Grundbuch zweigeteilt. Beides erfolgt in Polen durch ein einziges Geschäft, den Kaufvertrag, der der notariellen Beurkundung bedarf. Die Eintragung der Eigentümeränderung in das Grundbuch hat entsprechend lediglich deklaratorische Wirkung. Ungeachtet dessen entfalten auch das polnische Grundbuch und seine eingetragenen Inhalte öffentlichen Glauben. Auch in Polen können Grundstücke von Gesellschaften wie z.B. einer GmbH erworben und gehalten werden.

Eine – insbesondere für landwirtschaftliche Flächen relevante – behördliche Genehmigung für den Erwerb der Immobilie durch eine Gesellschaft kann auch dann erforderlich sein, wenn es sich um eine polnische Gesellschaft handelt. Das polnische Immobilienrecht bewertet den Erwerb einer Immobilie durch eine Gesellschaft dann als Kauf durch einen Ausländer, wenn diese von ausländischen (natürlichen oder juristischen) Personen kontrolliert werden, z.B. durch Halten einer Mehrheitsbeteiligung.

 

 

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Der Immobilienstandort Polen

Der Immobilienstandort Polen ist vielen Anlegern und Immobilienvermittlern vielleicht noch etwas fremd, dieser Umstand wird sich aber nach Meinung internationaler Fachleute in nächster Zeit positiv verändern. Immer mehr Medien verfolgen diesen aufstrebenden Markt mit großem Interesse.

 

Ein Beispiel:

Ein Magnet für Investoren aus aller Welt

Von Ayhan Bakirdögen | Veröffentlicht am 10.03.2017 | Lesedauer: 3 Minuten

Quelle: WELT https://www.welt.de/sonderthemen/immobilienwirtschaft/article162736300/Ein-Magnet-fuer-Investoren-aus-aller-Welt.html

(Auszug)

Stabiles Wirtschaftswachstum

In den letzten Jahren haben polnische Immobilien zunehmend westeuropäische Qualitätsstandard erreicht und sind deshalb auch für ausländische Investoren sehr attraktiv geworden. Polen überzeugt vor allem durch ein stabiles Wirtschaftswachstum. Das polnische Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner hat sich von rund 6300 Euro im Jahr 2004 auf rund 11.700 Euro im vergangenen Jahr fast verdoppelt.